Wahlbündnis Österreich

Information

Das „Wahlbündnis Österreich“ ist eine Partei in der jedes Mitglied das Recht auf Mitbestimmung hat.

Erklärtes Ziel ist der gemeinsame Wahlantritt von mehreren Vereinigungen und Parteien bei Nationalratswahlen. Wir wollen gemeinsam die 4%-Hürde überwinden und so an der „repräsentativen Demokratie“ in Österreich teilnehmen.

Teilnahmeberechtigt sind alle gemäßigten österreichischen Vereinigungen oder Parteien die eine Juristische Person darstellen.


Fahrplan

Die Gründung der Partei „Wahlbündnis Österreich“ fand am 11. Juni 2019 durch die Hinterlegung der Satzung im Bundesministerium für Inneres ordnungsgemäß statt.

Gespräche mit Vertretern interessierter teilnahmeberechtigter Gruppen finden laufend statt.

Gemeinsames Sammeln der Unterstützungserklärungen bis spätestens zum Abgabestichtag am 2. August 2019.

Wahlkampf – Jede einzelne Gruppe wirbt für sich, jedoch unter dem Übertitel „Wahlbündnis Österreich“.

Die Satzung wurde auf wahlbuendnis.at veröffentlicht.


Noch ein paar Fragen und Antworten

Welche Parteien können am Bündnis teilnehmen?

Dem Bündnis können nur gemäßigte Parteien, Vereine oder Vereinigungen angehören. Sie sollen eine Juristische Person darstellen.

Wie schaut die Kandidatenliste genau aus?

* D.h. die Partei, die mehr Unterstützungserklärungen sammelt, die hat mehr Kandidaten und steht pro Bundesland weiter oben auf den Listen.
* Strafregisterauszug + Lebenslauf ist für Kandidaten eine Voraussetzung.
* Jedes Mitglied wählt seine Kandidaten selbst aus.

Wann und wie soll ein gemeinsames Programm gemacht werden?

Gemeinsames Ziel aller teilnehmender Parteien und Vereine ist es, für mehr Demokratie in Österreich zu sorgen und die 4%-Hürde für den Einzug in den Nationalrat zu überwinden. Alleine kann das nämlich keine neue Partei – ohne Großspender – schaffen.
Darüber hinaus wird es ziemlich sicher kein gemeinsames Programm geben. Dies deshalb, weil das Wahlbündnis viele verschiedene Mitglieder mit teils widersprüchlichen Programmen haben kann.
(Ist aber von den zukünftigen Mitgliedern abhängig.)

Sind alle Parteien in sämtlichen Belangen bis auf die Listenerstellung gleichberechtigt beim Wahlbündnis?

Großteils JA.
Größere Unterstützungserklärung-Sammler haben die besseren Listenplätze und bekommen im günstigsten Fall den aliquoten (größeren) Anteil der Parteienförderung. (Für die NR-Wahl am 29.9.2019 wurde durch gemeinsamen Beschluss vom 27.6.2019 eine aliquote Aufteilung ausgesetzt. Jedes Mitglied hat für diese Wahl den Selben Anspruch.)

Ist der Mitgliedsbeitrag freiwillig und wenn nicht wie hoch? Pro Partei? Pro Mitglied?

  • Mitgliedsbeitrag ist verpflichtend.
  • Die Höhe ist bis dato noch offen. Er wird bei der kommenden BV-Sitzung Thema sein.
  • Er wird gering sein.
  • Der Mitgliedsbeitrag gilt pro Mitglied (Mitglied= juristische Person).

Welches sind die nächsten Termine? Gibt es schon eine Terminserie?

Termine & Wahlkampf machen die einzelnen Mitglieder selbst aus.

Mitgliederversammlung voraussichtlich 27. 8. 2019

Pressekonverenz zum Thema Nationalratswahl 2019, Stand Kleinparteien, Allianzen 29. 8. 2019

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