Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen vom Wahlbündnis Österreich. Wahlbündnis Österreich nimmt keine Geschenke an, es sei denn, sie können im Einklang mit dem Zweck und der Mission vom Wahlbündnis Österreich verwendet oder ausgegeben werden.
Es wird kein unwiderrufliches Geschenk angenommen, egal ob es sich um ein Geschenk mit direktem oder lebenslangem Charakter handelt, wenn das Geschenk unter angemessenen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Das Wahlbündnis Österreich unterlässt jegliche Beratung in Bezug auf die Besteuerung oder sonstige Behandlung von Geschenken und fordert die Spender auf, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Abgabe ihrer Spende zu unterstützen.
Das Wahlbündnis Österreich akzeptiert Geldspenden oder öffentlich gehandelte Wertpapiere. Sachleistungen werden auch angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung auf irgendeine Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten überprüft werden.
Das Wahlbündnis Österreich wird Spendern, die die Steuervoraussetzungen für von der Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhaltenes Eigentum erfüllen, eine Anerkennung ausstellen. Mit Ausnahme von Geschenken in bar und öffentlich gehandelten Wertpapieren wird jedoch kein Wert auf eine Quittung oder eine andere Form der Begründung eines Geschenks angerechnet, das Wahlbündnis Österreich erhalten hat.
Das Wahlbündnis Österreich respektiert die Absicht des Spenders in Bezug auf Geschenke für eingeschränkte Zwecke und die Absicht, anonym zu bleiben. In Bezug auf anonyme Geschenke beschränkt das Wahlbündnis Österreich die Informationen über den Spender auf diejenigen Mitarbeiter, die es wissen müssen.
Das Wahlbündnis Österreich wird weder durch Provisionen, Finder-gebühren noch auf andere Weise Dritte für die Weiterleitung eines Geschenks oder eines Spenders an das Wahlbündnis Österreich entschädigen.